Besondere Teilnahmebedingungen Gebraucht-Motorrad-Markt 2025

  1. Dauer, Ort, Veranstalter 
    Der Gebraucht-Motorrad-Markt findet von Freitag, 31. Januar bis Sonntag, 02. Februar 2025 in Verbindung mit der Ausstellung „MOTORRADWELT BODENSEE 2025“ auf dem Messegelände Friedrichshafen statt. Öffnungszeiten: Freitag + Samstag 09:00 – 18:00 Uhr und Sonntag 09:00 – 17:00 Uhr. Veranstalter ist die Messe Friedrichshafen GmbH, Neue Messe 1, 88046 Friedrichshafen. 
  2. Umfang des Marktes 
    Private Eigner, aber auch Handelsfirmen sind eingeladen, sich am Gebraucht-Motorrad-Markt zu beteiligen, um gebrauchte Motorräder zum Verkauf anzubieten. Der Preis beträgt EUR 65,00 (inkl. MwSt.) je Motorrad. Jeder Verkäufer erhält zwei Tages-Eintrittskarten und einen Parkschein. Alle Fahrzeugdaten (keine persönlichen Daten) werden in Kalenderwoche 4 im Rahmen einer Gemeinschaftsanzeige in der Ausgabe Süd (Gebiete: Ravensburg, Friedrichshafen, Allgäu, Lindau) des Südfinders sowie auf der Messe-Website http://www.motorradwelt-bodensee.de veröffentlicht. Voraussetzung ist, dass Ihre Anmeldung bis spätestens Donnerstag, 16. Januar 2025 vorliegt.
  3. Anmeldung und Bestätigung 
    Die Anmeldung ist an die Ausstellungsleitung (per Fax: +49 (0)7541/ 708 – 2379, per E-Mail: motorradwelt@messe-fn.de) zu senden. Nach Eingang Ihrer Anmeldung sowie der Bezahlung erhalten Sie spätestens im Januar 2025 eine Bestätigung über den Standplatz, zwei Tages-Eintrittskarten und einen Parkschein. Als Geschäftsbedingung gelten die „Allgemeinen Teilnahmebedingungen“ sowie die Teilnahmebedingungen „B“. Erfüllungsort ist Friedrichshafen, Gerichtsstand Tettnang.
  4. Anlieferung der Motorräder 
    Donnerstag, 30. Januar 2025 von 16:00 – 20:00 Uhr, 
    Andere Anlieferzeiten nach Absprache möglich.
  5. Abholung 
    Ab Sonntag, 02. Februar 2025 nach Messe-Ende (von 17:00 – 20:00 Uhr). 
    Für nicht abgeholte Motorräder besteht messeseits keine Haftung.
  6. Haftung 
    Die Ausstellungsleitung haftet für keinerlei Schäden, weder am Ausstellungsgut noch Dritten gegenüber (Diebstahl, Beschädigung etc.). Auf Antrag (Formular bitte separat anfordern!) kann für die Ausstellungszeit eine Versicherung abgeschlossen werden. Die Motorräder werden während der Ausstellungszeit messeseits betreut. Während der Nachtzeit wird die Halle von einem Wachschutzdienst bewacht.
  7. Verkaufsvorgang 
    Das Verkaufsobjekt sollte, wenn möglich, während der ganzen Ausstellungsdauer vom Verkäufer selbst betreut werden. Das Verkaufsobjekt muss deutlich mit den erforderlichen technischen Angaben und dem Verkaufspreis sowie der Anschrift des Besitzers ausgezeichnet sein. Der Veranstalter stellt dem Verkäufer ein Datenblatt zur Verfügung.
  8. Sicherheitsbestimmungen 
    Kraftstofftanks von Motorrädern etc. dürfen mit höchstens 5 Liter Kraftstoff befüllt sein. Die Tankdeckel sind so zu verschließen, dass sie von Unbefugten nicht geöffnet werden können. Das Betanken in den Hallen ist verboten. Die Batterie muss abgeklemmt sein.

     

    Änderungen vorbehalten