Im Übrigen behält sich der Messeveranstalter die weitere Überprüfung des Nachweises der journalistischen Tätigkeit vor, auch im Falle der Vorlage eines Presseausweises. Als Messeveranstalter wollen wir Journalisten den Zugang zu Informationen über unsere Veranstaltungen und unser Unternehmen mit Hilfe einer Akkreditierung erleichtern.
a) | Durch Vorlage von Namensartikeln im Original, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als sechs Monate sind |
b) | Durch Vorlage eines Impressums im Original (oder Weblink), in dem sie als Redakteure, ständige redaktionelle Mitarbeiter oder Autoren genannt sind, und das zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als sechs Monate ist |
c) | Durch Vorlage eines gültigen Ausweises von Jugendpresseorganisationen (Mitglieder von Schülerzeitungen oder ähnlichen Jugendmedien ohne gültigen Jugendpresseausweis erhalten einmalig eine Tageskarte) |
Eine Akkreditierung als Content Creator können erhalten:
Nicht akkreditiert werden:
Wir bitten um Verständnis dafür, dass alle Nicht-Redakteure, also zum Beispiel Marketing- oder Anzeigenleiter, vom Erhalt der Pressekarte ausgeschlossen sind.
Die Legitimationen sollten in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. Der Messeveranstalter behält sich im Einzelfall vor, zusätzlich die Vorlage eines gültigen Personaldokumentes mit Lichtbild zu fordern. Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht. Gegebenenfalls macht der Messeveranstalter von seinem Hausrecht Gebrauch.
Wir weisen darauf hin, dass auch eine vorab erfolgte Aufnahme in den Presseverteiler der Messe Friedrichshafen nicht automatisch den Erhalt einer Pressekarte beinhaltet.